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BESTATTUNGSVORSORGE Begleiter in schweren Zeiten

Beim Bestatter der Wahl lässt sich vieles für die eigene Beerdigung vorab regeln.

Mit einem Bestatter lassen sich viele Dinge vorab regeln. FOTO:GETTY IMAGES

Bestatter begleiten nicht nur den Toten auf seiner letzten Reise. Sie sind Ansprechpartner für die Hinterbliebenen und helfen ihnen bei Formalitäten und Feierlichkeiten. Zu ihren Aufgaben gehören die Totenversorgung, Einkleidung, kosmetische Behandlung, Einbettung in den Sarg, die Überführung zum Friedhof, das Arrangement der Bestattung. Sie helfen bei der Organisation der kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier, sorgen für die würdevolle Beisetzung von Sarg oder der Urne. 

Mit einer Bestattungsverfügung lassen sich Wünsche im Fall des eigenen Ablebens im Detail fixieren. So kann man zu Lebzeiten seine Beisetzung planen. Dies geschieht nicht selten, um Angehörige im Todesfall mit organisatorischen Fragen und Aufgaben nicht zu überlasten. Rechtlich betrachtet ist eine Bestattungsverfügung eine Willenserklärung. Sie bezieht sich auf die Art der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung), den Ablauf der Trauerfeier, auf Trauerreden, Trauermusik und nicht zuletzt auf die Auswahl des Bestattungsinstituts. 

Wer neben Details zum Ablauf der Bestattung seine Angehörigen auch von den finanziellen Belastungen der Beerdigung freihalten möchte, kann dies entweder mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag regeln.

Bis zum Jahr 2004 leistete die gesetzliche Krankenversicherung im Todesfall eine Zahlung, mit der Angehörige bei der Ausrichtung der Bestattung unterstützt wurden. Nach der Abschaffung des Sterbegelds müssen die Angehörigen für die Beerdigungskosten nun in der Regel allein aufkommen. Nur vereinzelt gibt es Unternehmen, die in Tarifverträgen – wie etwa im öffentlichen Dienst oder beim Sterbegeld für Beamte – Unterstützung für den Todesfall vorsehen.

Damit auch in einer finanziellen Notlage, wie sie durch einen Heimaufenthalt oder Pflegefall entstehen kann, genug Geld für die eigene Bestattung bleibt, kann die benötigte Summe einmalig angelegt werden. Dies ist beim Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag in der Regel so vorgesehen.

Die benötigte Summe kann aber auch in Form einer Sterbegeldversicherung angespart werden. Monatlich werden kleine Beträge eingebracht. Die Summe wird im Todesfall ausgezahlt. Ebenso wie bei der Treuhand-Variante werden die Angehörigen so im Todesfall von den finanziellen Aufwendungen entlastet. rps

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