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BESTATTUNGSVORSORGE Begleiter in schweren Zeiten

Im Trauerfall stehen sie den oftmals überforderten Angehörigen zur Seite: Bestatter übernehmen vielfältige Aufgaben. Mit einer Bestattungsverfügung lassen sich zudem Wünsche für die eigene Beerdigung fixieren und finanziell sicher vorsorgen kann man auch.

Mit einem Bestatter lassen sich zwei Dinge auch vorab regeln: der Ablauf der eigenen Beerdigung - und deren Finanzierung. FOTO: GETTY IMAGES

Bestatter begleiten nicht nur den Toten auf seiner letzten Reise. Sie sind Ansprechpartner für die Hinterbliebenen und helfen ihnen bei Formalitäten und Feierlichkeiten. Zu ihren Aufgaben gehören die Totenversorgung, Einkleidung, kosmetische Behandlung, Einbettung in den Sarg, die Überführung zum Friedhof, das Arrangement der Bestattung. Sie helfen bei der Organisation der kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier, sorgen für die würdevolle Beisetzung von Sarg oder der Urne.

Bei den im Todesfall anstehenden Behördengängen sind sie den Angehörigen eine wertvolle Hilfe. Unterstützung leisten können sie auch bei der Veröffentlichung der Todesnachricht, damit Freunde und Bekannte die Möglichkeit haben, sich zu verabschieden.

Mit dem Rückgang religiöser Überzeugungen einher geht die steigende Bedeutung der Bestatter bei der Ausrichtung der Trauerfeier. Obwohl der Zugang zum Bestatterberuf gesetzlich nicht reglementiert ist, sorgen Standards für ein allgemein hohes Niveau der angebotenen Dienstleistungen. Aus- und Weiterbildungsangebote sind vom Bundesverband Deutscher Bestatter etabliert worden.

Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft dauert drei Jahre. Vermittelt werden neben dem Wissen über Technik und Abläufe auch Wege der Trauerbegleitung, der rechtliche Rahmen und Hygieneaspekte. Auch berufsbegleitend ist die Fortbildung zur Bestattungsfachkraft (mit HWK Prüfung) möglich. Die Weiterbildung zum Bestattermeister sichert eine umfassende Qualifikation.

Mit einer Bestattungsverfügung lassen sich Wünsche im Fall des eigenen Ablebens im Detail fixieren. So kann man zu Lebzeiten seine Beisetzung planen. Dies geschieht nicht selten, um Angehörige im Todesfall mit organisatorischen Fragen und Aufgaben nicht zu überlasten.

Rechtlich betrachtet ist eine Bestattungsverfügung eine Willenserklärung. Sie bezieht sich auf die Art der Bestattung (Erdbestattung oder Feuerbestattung), den Ablauf der Trauerfeier, auf Trauerreden, Trauermusik und nicht zuletzt auf die Auswahl des Bestattungsinstituts.

Die Bestattungsverfügung kann in Form eines ausgefüllten Vordrucks oder als handschriftlicher Text erstellt werden. Zur Gültigkeit müssen Datum und Unterschrift vorliegen. Wird die Verfügung notariell beglaubigt, sind mögliche Zweifel an der Gültigkeit des Dokuments ausgeschlossen.

Wer neben Details zum Ablauf der Bestattung seine Angehörigen auch von den finanziellen Belastungen der Beerdigung freihalten möchte, kann dies entweder mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag regeln.

Bis zum Jahr 2004 leistete die gesetzliche Krankenversicherung im Todesfall eine Zahlung, mit der Angehörige bei der Ausrichtung der Bestattung unterstützt wurden. Nach der Abschaffung des Sterbegelds müssen die Angehörigen für die Beerdigungskosten nun in der Regel allein aufkommen. Nur vereinzelt gibt es Unternehmen, die in Tarifverträgen – wie etwa im öffentlichen Dienst oder beim Sterbegeld für Beamte – Unterstützung für den Todesfall vorsehen.

Damit auch in einer finanziellen Notlage, wie sie durch einen Heimaufenthalt oder Pflegefall entstehen kann, genug Geld für die eigene Bestattung bleibt, kann die benötigte Summe einmalig angelegt werden. Dies ist beim Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag in der Regel so vorgesehen.

Die benötigte Summe kann aber auch in Form einer Sterbegeldversicherung angespart werden. Monatlich werden kleine Beträge eingebracht. Die Summe wird im Todesfall ausgezahlt. Ebenso wie bei der Treuhand-Variante werden die Angehörigen so im Todesfall von den finanziellen Aufwendungen entlastet. rps

INFO

Gemeinsam zu trauern, hilft Trost zu finden. Das Trauerportal der Rheinischen Post ermöglicht eine moderne, stil- und respektvolle Form des Gedenkens. Begleitend oder alternativ zur traditionellen Traueranzeige kann hier in aller Stille mit einer Gedenkkerze kondoliert und das Gedenken an den Verstorbenen mit Fotos oder Videos wach gehalten werden.

www.rp-trauer.de

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