In deutschen Universitätsstädten beginnen die Semester bald und Hunderttausende neuer Studentinnen und Studenten fangen ihre universitäre Ausbildung an. Nicht wenige von ihnen verlassen dafür das elterliche Zuhause, ziehen in eine neue Stadt und gründen einen eigenen Hausstand. „Das bedeutet aber, dass einige Absicherungen, die bisher über das elterliche Heim organisiert wurden, jetzt mit der Gründung eines eigenen Hausstands wegfallen oder der Versicherung gemeldet werden müssen, damit weiterhin der Versicherungsschutz bestehen bleibt“, sagen die Vermittler des BVK. „Insbesondere der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sollte angezeigt werden, dass die Studierenden das Elternhaus verlassen haben.“ Die erste schützt davor, wenn man ungewollt anderen einen Schaden zufügt, der auch mal, etwa bei einem Wegeunfall zur Uni, in die Abertausende gehen kann, die andere schützt die Einrichtung des eigenen Hausstands, zum Beispiel vor Diebstahl.
Die gute Nachricht dabei ist: Die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter, zumindest aber so lange, wie die erste Ausbildung dauert oder bis man heiratet, längstens aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Erst dann erlischt meist die Zuständigkeit der elterlichen Familienversicherungsverträge für die Studierenden. Da es aber unzählige Versicherungstarife mit unterschiedlichen Risikodeckungen gibt, fragt man am besten beim Versicherungskaufmann nach.
Eine Absicherung im Krankheitsfall ist existenziell. Hier gibt es zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen einen wichtigen Unterschied: Sind die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dann sind die Studierenden erst einmal bis zum besagten Lebensalter über die Eltern in der GKV mitversichert. Sind die Eltern dagegen privat krankenversichert, dann benötigt der studierende Nachwuchs auch eine eigene private Krankenversicherung. In der Regel haben aber Kinder privatversicherter Eltern schon von Kindheitstagen an eine eigene private Krankenversicherung. Auf jeden Fall sollten die neuen Studis ihren Krankenversicherungsstatus checken.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die existenzielle Grundlage ab. Bei diesem Schutz gibt es häufig auch sogenannte „Start“ Varianten, die in den ersten 5 Jahren einen deutlich reduzierten Beitrag berechnen.