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Was beim Gebrauchtwagenkauf zu beachten ist.

Die Lust der Deutschen an Autos ist ungebrochen. Alle Fahrzeughersteller locken mit neuen Modellen, technischen Weiterentwicklungen in den Assistenzsystemen und teilweise energieeffizienteren Motoren. Nicht jeder kann/will sich ein neues Modell leisten. Tatsächlich bietet der Gebrauchtwagenmarkt interessante Alternativen. Auch durch Leasingmodelle sind immer wieder vergleichsweise neue, hochwertige Fahrzeuge im Angebot. Die allgemeine Preisentwicklung hat auch dieses Marktsegment betroffen.

Allerdings gibt es immer wieder Schnäppchen; leider aber auch immer wieder unseriöse Angebote. Was sollte der Käufer beachten? Einfache Grundregel: Nicht ungesehen kaufen.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich auch den Verkäufer genau ansehen. Ein fairer, seriöser Verkäufer spricht ungefragt über Vorschäden und Mängel des angebotenen Autos. Er lässt den potenziellen Käufer Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und hält HU-Berichte und Reparaturrechnungen bereit.

Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und Höherstufungsschaden den zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.

Besser ist, wenn eine zweite Person an der Besichtigung teilnimmt. Natürlich sollten auch die äußeren Verhältnisse passen; nur bei Helligkeit und gutem Wetter sind Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht zu erkennen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Achtung: Ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen. Manche Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie beim Vorbesitzer nach, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat. Sind der letzte eingetragene Fahrzeughalter und der Verkäufer nicht identisch, braucht es eine Vollmacht.

Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.

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