ANZEIGE

MITTELSTANDSFINANZIERUNG Mittelstandsförderung wird ausgebaut

Kleine und mittlere Unternehmen können durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund elf Milliarden Euro erhalten.

Innovationen bringen die Wirtschaft voran. Deswegen können Mittelständler für entsprechende Investitionen ERP-Mittel beantragen. FOTO: GETTYIMAGES/WINNIEVINZENCE

Die Geschichte geht bis ins Jahr 1948 zurück: Damals hatten die USA das European Recovery Program (ERP), auch bekannt als Marshallplan, auf die Beine gestellt, um die wirtschaftliche Erholung der westeuropäischen Länder nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterstützen. Im Zeitraum von 1948 bis 1952 wurden Hilfen im Wert von mehr als 13 Milliarden US-Dollar (entspricht heute rund 134 Milliarden US-Dollar) geleistet. Der Marshallplan spielte eine entscheidende Rolle bei der wirtschaftlichen Erholung Europas nach dem Krieg. Er half dabei, Industrien wieder aufzubauen, Infrastruktur zu modernisieren und Lebensstandards zu verbessern - das deutsche Wirtschaftswunder ist nur ein Beispiel dafür.

Auch heute ist das European Recovery Program noch im Einsatz. Das 1953 aus den Marshallplanhilfen entstandene ERP-Sondervermögen wird weiterhin für die Wirtschaftsförderung in Deutschland eingesetzt. Und das im großen Stil: „Das Bundeskabinett hat Mitte August den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund elf Milliarden Euro erhalten. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung“, heißt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden mit Mitteln des ERP-Sondervermögens Kreditfinanzierungen mit einem Volumen von mehr als neun Milliarden Euro und rund 19.500 Einzelkrediten für Investitionen der deutschen Wirtschaft ermöglicht. Die Förderprogramme aus dem ERP-Sondervermögen gehören mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen laut Bundeswirtschaftsministerium heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die Gründungs- und Nachfolge-, Innovations-, Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung.

Die ERP-Förderkreditprogramme erlauben sowohl kleineren und mittleren Unternehmen als auch großen mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu attraktiven Konditionen zu finanzieren.

Das ERP-Sondervermögen leiste insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht in ausreichendem Maße verfügbar sei. So sei beispielsweise im Bereich von Gründungen und Innovationen der Finanzierungszugang oftmals erschwert. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen daher weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.

Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig dabei laut KfW: „Es werden nur Vorhaben berücksichtigt, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der geförderten Unternehmen steigern und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. ERP-Mittel sollen nur gewährt werden, wenn die Durchführung des Vorhabens ohne diese Förderung wesentlich erschwert würde.“

Ein Beispiel für die Förderung ist der „ERP-Förderkredit KMU“. Dieser richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in einer Kredithöhe von bis zu 25 Millionen Euro. Kreditnehmer haben bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung und müssen drei Jahre keine Tilgung leisten. Da die KfW 50 Prozent des Risikos übernimmt, ist ein leichter Kreditzugang möglich.

Mit dem ,,ERP-Förderkredit KMU“ fördert die KfW nach eigenen Angaben alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlager sowie Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung. Ein anderes Programm ist der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“, der bis zu 125.000 Euro für ein Gründungsvorhaben vergibt, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Auch dabei werden Anschaffungen, laufende Kosten und das Material- und Warenlager finanziert, ebenso der Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Kreditnehmer dann eine Geschäftsführerfunktion übernehmen.

VON PATRICK PETERS

ERP-Innovationsfinanzierung

Das European Recovery Program hat auch kleine und mittlere Unternehmen nach der Gründungsphase im Blick, die Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben umsetzen oder in Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder technischer Dienstleistungen investieren wollen. Dafür steht einerseits der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ (Kreditbetrag liegt zwischen mindestens 25.000 und 25 Millionen Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben innovativer Unternehmen). Das Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ wiederum kann als integriertes Finanzierungspaket zur Verfügung gestellt werden, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Alternativ kann die Finanzierung als reine Fremdkapitalfinanzierung (klassisches Darlehen) gestaltet werden.


Cyberangriffe auf Firmen: Der Feind in deinen Daten

Hacker verschlüsseln Daten und verlangen Lösegeld. Dieses Geschäftsmodell nennen IT-Experten „Ransomware“ - eine Software, die sämtliche Daten aus dem Rechner korrumpiert. Die Kriminellen wollen damit die betroffenen Firmen erpressen. Im Gegenzug versprechen sie, die gekaperten Firmendaten freizugeben.

Das Bundeskriminalamt (BKA) stuft Ransomware als größte Bedrohung“ für Wirtschaftsunternehmen ein. Behörden raten davon ab, Hacker zu bezahlen. Es gebe keine Sicherheit, dass die Daten in allen Fällen entschlüsselt werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt zu bedenken, dass mittelständische Unternehmen ihre IT-Sicherheit vernachlässigen. Als Gründe für die Anfälligkeit der Firmen nennt der Verband veraltete Betriebssysteme, geringes Problembewusstsein der Mitarbeiter und unzureichende Vorkehrungen. So sei es oft möglich, über Phishing-Mails und gefälschte Webseiten an die Zugangsdaten von Beschäftigten zu kommen. Die Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen zur Abwehr solcher Bedrohungen wird auch laut der KfW verkannt - insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen. Oft fehlt es ihnen an Personal mit fachlicher Expertise zur IT-Sicherheit. hes

Mehr zum Thema