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Gesund leben in Düsseldorf Eine helfende Hand bei Alltags-Aufgaben

Vom Einkaufen bis zum Heckeschneiden: Senioren mit Pflegestufe haben in NRW Anspruch auf Unterstützung im Alltag.

Dasein, Begleiten und Helfen: Von der Pflegekasse gibt es Extra-Geld für Unterstützung im Alltag, sobald Betroffene einen Pflegegrad haben.

Der Besuch im Supermarkt wird zur unüberwindbaren Hürde. Bei der Grabpflege spielt der Körper nicht mehr mit. Der Besuch beim Arzt ist nervlich und körperlich alleine nicht mehr zu schaffen. Der Haushalt wächst Betroffenen immer weiter über den Kopf. Genau für diese Situationen hat die Politik die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW“ ins Leben gerufen. Kurz: AnFöVo. Was sperrig klingt, soll allen Menschen mit Pflegegrad und ihren Angehörigen eine unkomplizierte und auch relativ unbürokratische Hilfe im Alltag bieten. Die Verordnung steht auf zwei Säulen: Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht sie die Möglichkeit eines „Entlastungsbetrages“ vor. 125 Euro monatlich werden zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. „Das Geld dient zur Unterstützung im Alltag“, erklärt der „Pflegewegweiser“, den die Verbraucherzentrale in NRW auf den Weg gebracht hat. Dieses Geld soll pflegende Angehörige bei der Arbeit unterstützen und kann für ganz verschiedene Dienstleistungen genutzt werden – außer zur Pflege. Inzwischen gibt es Anbieter, die sich auf die Alltagshilfe für Senioren konzentriert haben und Dienste wie die Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Einkauf oder bei der Gartenarbeit, beim Wohnungsputz oder der Grabpflege anbieten. Auch Unterstützung bei der Haushaltsführung gehört zum Repertoire der Alltagshelfer. Die Fachleute rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ein Antrag ist für den Entlastungsbetrag nicht nötig. Die Pflegekassen erstatten die tatsächlich entstanden Kosten. „Der Entlastungsbetrag darf aber beispielsweise auch dafür genutzt werden, eine Nachbarin zu bezahlen, die regelmäßig vorbeikommt und vorliest oder mit der pflegebedürftigen Person Karten spielt“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Das heißt: Auch im Kampf gegen das Alleinsein im Alter greift das System – und schließt auch die Unternehmen ein, die Alltagshilfe anbieten.

Ab Pflegegrad 2 haben Betroffene einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Voraussetzung: Sie müssen bereits sechs Monate zuhause gepflegt worden sein. Die Pflegekasse übernimmt laut Verbraucherzentrale bis zu 1612 Euro pro Jahr. „Pflegende Angehörige brauchen Zeit für sich. Sie haben Arzttermine, wollen zum Sport, Freunde treffen oder in Urlaub fahren. Die sogenannte Verhinderungspflege hilft, die Betreuung sicherzustellen“, heißt es beim Pflegeweiser. Die Verhinderungspflege kann tage- und wochenweise, aber auch für einzelne Stunden in Anspruch genommen werden.

Gesundheitsserie: Die Themen

20. Februar Kältetherapie bei Rückenschmerzen
27. Februar Straffungsoperationen und Lipödem
5. März Hörakustik
12. März Urologische Robotik
19. März Orthopädie/Rückenschmerzen
26. März Gesichtsverjüngung
2. April Hand- und Fußchirurgie Heute Alltagshilfe für Senioren
16. April Schulter
23. April Orthopädische Schuhe
30. April Gefäßchirurgie
7. Mai Wirbelsäulenchirurgie/ Bandscheibenvorfall
14. Mai Beckenboden/Inkontinenz

Die RHEINISCHE POST-Serie „Gesund leben in Düsseldorf“ wird unterstützt von:

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