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HILFE IM TRAUERFALL Letzte Ruhestätte im Wald

Waldbestattungen sind stark nachgefragt. Fünf Tipps zur Planung einer Beerdigung unter einem Baum.

Das ist der Baum, an dem später einmal die eigene Ruhestätte sein soll: Immer mehr Menschen legen Wert darauf, eine solche Auswahl schon zu Lebzeiten zu treffen. FOTO: DJD/FRIEDWALD

Zunehmend mehr Menschen entschließen sich zu Lebzeiten dazu, sich in freier Natur unter einem Baum bestatten zu lassen. Doch wie kann eine Bestattungsvorsorge aussehen, und auf welche Weise lässt sich eine Beisetzung mit einer Trauerfeier in einem Wald vorbereiten? Die folgenden fünf Tipps helfen dabei, für den Trauerfall gut vorbereitet zu sein.

Tipp 1: Den Wald als Bestattungsort kennenlernen
Eine kostenlose Führung durch einen Förster ist eine gute Möglichkeit, das Konzept einer Baumbestattung kennenzulernen. Eine Stunde lang geht es in einer Gruppe durch den Wald. Dabei werden die unterschiedlichen Grabarten vorgestellt, also die Möglichkeit, sich einzelne Plätze unter einem gemeinschaftlich genutzten Baum oder auch einen ganzen Baum mit mehreren Plätzen für die Familie oder einen Freundeskreis auszusuchen. Außerdem können alle Fragen zur Trauerfeier gestellt werden.

Tipp 2: Einen Vertrag für den Baum abschließen
Mancher weiß auf den ersten Blick, an welchem Baum für ihn der richtige Platz für die spätere Ruhestätte sein wird. Andere möchten mit der Familie einen speziellen Termin für die Auswahl vereinbaren.

Ist die Entscheidung gefallen, wird in einem Vertrag die Bestattungsvorsorge festgehalten. Als Nächstes wird die Urkunde über das Nutzungsrecht für den Baum ausgestellt, zudem gibt es eine Baumkarte und einen Lageplan. Auf diese Weise kann man selbst - und eben auch spätere Besucher - den Baum jederzeit gut wiederfinden.

Tipp 3: Ein Ordner hilft bei der Bestattungsvorsorge
Damit im Falle des Falles wichtige Informationen gefunden werden, hilft es, rechtzeitig einen Vorsorgeordner anzulegen - mit Vorlagen für Betreuungs- und Patientenverfügungen und Platz für andere wichtige Dokumente.

So sind persönliche Daten, Anleitungen für den Krankheits- und Todesfall, das Testament und weitere Dokumente wie der Vertrag über den ausgewählten Baum dann sofort verfügbar.

Tipp 4: Bestatter beraten zu Zeremonien
Einen Bestatter seines Vertrauens kann sich jeder selbst aussuchen - oder auch für einen Verstorbenen, sofern dieser hierzu keine Wünsche geäußert hat. Der Experte berät auch zu möglichen Zeremonien im Wald. So wird etwa bei christlichen Bestattungen der erste Teil der Trauerfeier oft am Andachtsplatz im Wald abgehalten. Von dort aus begleitet der Förster die Hinterbliebenen und bringt die Urne zur Grabstelle. Genauso kann der Abschied auch ohne kirchlichen Beistand, mit einem Trauerredner oder nur im Familien- und Freundeskreis gestaltet werden. Musik - ob live oder vom Band - ist im Wald ebenso ein mögliches Gestaltungselement. Blumengestecke sind nicht gestattet. Sie stören die Natürlichkeit des Waldes, die erhalten bleiben soll. Grabbeigaben wie Blütenblätter, Laub, Steine oder auch kleine Abschiedsbriefe sind hingegen erlaubt und können mit in das Urnengrab gegeben werden.

Tipp 5: Die Natur übernimmt die Grabpflege
Die Grabpflege muss in einem Wald nicht geregelt werden. Diese übernimmt allein die Natur. Wenn Angehörige und Freunde später das Grab besuchen, finden sie die Beisetzungsstelle über die Baumnummer oder auf Wunsch das Namensschild des Verstorbenen am Baum.

Beim Spaziergang durch den Wald, im Gespräch unter dem Baum oder auch bei Andachtsfeiern im Wald können sie dann dem Verstorbenen gedenken. djd


Angehörige haben freie Bestatterwahl nach Tod im Heim

Stirbt jemand in einer Pflegeeinrichtung, darf diese nur in begrenztem Umfang Dienstleister beauftragen.

Bei einem Sterbefall innerhalb einer Pflegeeinrichtung - oder einer ähnlichen Einrichtung liegt das Recht zur Auswahl des Bestattungsunternehmens bei den Angehörigen. Dies gilt selbst dann, wenn für die unmittelbare Abholung des Verstorbenen aus Zeitgründen zunächst ein von der Einrichtung ausgewähltes Bestattungsunternehmen eingesetzt wird. Darauf weist die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas hin.

In Deutschland passieren etwa 80 Prozent aller Todesfälle in Institutionen wie Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen. Aufgrund der Dringlichkeit, mit der in manchen Fällen gehandelt werden muss, besonders wenn die zuständigen Angehörigen nicht umgehend erreichbar sind, dürfen die Einrichtungen ein Bestattungsunternehmen für die erste Abholung des Verstorbenen beauftragen. Ein von der Einrichtung beauftragtes Unternehmen darf in solchen Fällen aber nur das im Augenblick Notwendige veranlassen: die Abholung und Überführung in eine Leichenhalle oder zum Bestattungsinstitut. Hier nur wenige Stunden abzuwarten, gelte nach gängiger Rechtsprechung nicht als angemessen, informiert Aeternitas.

Hinsichtlich der weiteren Dienste im Rahmen der Bestattung muss aber eine Entscheidung der Angehörigen abgewartet werden. Setzt sich etwa eine Heimleitung darüber hinweg, habe sie den durch den Mehraufwand entstandenen Schaden zu ersetzen beziehungsweise die entsprechenden Kosten selbst zu tragen.

Für das abholende Bestattungsunternehmen gilt ebenso: Ohne konkreten Auftrag darf es keine weiteren Maßnahmen vornehmen oder auf den Weg bringen. Wird von den Angehörigen ein anderer Anbieter gewünscht, müssen Verstorbene an diesen herausgegeben werden. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt Aeternitas Angehörigen und Einrichtungen bereits im Voraus klare Absprachen treffen, wer im Todesfall mit der Bestattung beauftragt werden soll. tmn

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