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Unternehmen am Niederrhein E wie Extras: Sonderregelungen für elektrische Autos

Wer ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden fährt, profitiert in vielen Fällen. Das fängt bei der Kaufprämie an und hört beim Parken auf. Manche Extras sind aber durchaus umstritten. Von Claudius Lüder

Stecker statt Zapfhahn: E-Autos erfreuen sich einer hohen Nachfrage, was auch an hohen Kaufprämien von Bund und Herstellern liegt.

Die E-Mobilität boomt: In Deutschland hat sich laut Kraftfahrtbundesamt im Jahr 2020 die Anzahl neu zugelassener reiner E-Autos auf 194.000 verdreifacht. Plug-in-Hybriden sowie Gas- und Wasserstoffautos hinzugerechnet, waren damit knapp 395.000 neue Autos mit elektrischem Antrieb auf den Straßen unterwegs.

Zurück geht diese Zulassungswelle vor allem auf die Kaufprämie, die ein Bestandteil des Förderpakets ist, mit dem die Bundesregierung die E-Mobilität fördern möchte. Mit bis zu 9000 Euro bezuschussen Bund und Hersteller den Kauf eines reinen E-Autos.

Wer sich für einen Plug-in-Hybriden mit mindestens 60 Kilometer elektrischer Reichweite entscheidet, kann mit bis zu 6750 Euro Förderung rechnen. Hybridautos ohne Stecker hingegen gehen leer aus. Bis Ende 2025 gelten diese Fördersätze. Auch müssen E-Autofahrer zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen.

Die hohen Zuschüsse tragen dazu bei, dass Kunden bereits bei der Anschaffung der E-Variante eines Pkw-Modells mitunter weniger bezahlen als für den vergleichbaren Verbrenner. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband eMobilität (BEM) in einer Studie. ,,Der Umweltbonus ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber noch auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden, etwa für Leichtfahrzeuge", sagt Markus Emmert vom BEM. ,,Zudem wäre es dringend erforderlich, bei der Förderung stärker zwischen reinen E-Fahrzeugen und Hybriden zu differenzieren", findet Emmert. Damit spielt er auch auf die Steuervergünstigungen an: Ein Elektro-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro wird monatlich mit 0,25 Prozent besteuert, bei einem Plug-in-Hybriden sind es hingegen 0,5 Prozent.

Ein weiterer Vorteil: Das E-Kennzeichen für E-Autos berechtigt Autofahrer in vielen Kommunen zu kostenfreiem Parken. „Das Elektromobilitätsgesetz von 2015 sieht vor, dass Kommunen Elektroautos beim Parken und beim Nutzen beschränkter Straßen oder Wege bevorrechtigen können", erklärt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Eine bundeseinheitliche Regelung gebe es hierzu aber nicht, weswegen dies in den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werde. In München dürfen E-Autos in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten zwei Stunden kostenlos parken. ,,Ein typisches Beispiel aber ist auch, dass Elektroautos mitunter die Busspur nutzen können", so Goldkamp.

Immer mehr E-Autofahrer investieren in eine eigene Stromzapfstelle, denn auch hier gibt es seit dem Herbst 2020 eine Förderung. Mit 900 Euro unterstützt der Bund die Installation einer heimischen Wallbox, die Nachfrage ist groß: Ende 2020 seien 130.000 Anträge gestellt gewesen, sagt Emmert. 

Keine Sonderregelung hingegen gibt es für E-Autos an einer Stelle, wo man dies anders erwartet: Obwohl E-Autos schon aufgrund ihres E-Kennzeichens als sauberere Autos erkennbar sind, benötigen auch die Stromer eine Umweltplakette. Wer also ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert auch im E-Auto ein Bußgeld von 100 Euro.

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