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Immobilien im Fokus Fenster prüfen: Was gegen Lärm helfen kann

Man hört drinnen jedes Auto vorbeifahren und jedes Wort der Menschen auf der Straße? Dann liegt's womöglich an undichten Fenstern.

Fenster zu und trotzdem laut? Vielleicht schließen sie nicht ganz dicht. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN

Straßenlärm und Co.: Ist es in der Wohnung zu laut, kann ein Blick auf die Fenster nicht schaden. Denn undichte Fenster und Türen sind Schwachstellen beim Lärmschutz eines Gebäudes. Das hat physikalische Gründe: „Jede unverschlossene Öffnung oder Fuge in der Gebäudehülle verschlechtert die Schalldämmung stark“, sagt Frank Koos vom Verband Fenster + Fassade in Frankfurt am Main.

Besonders wichtig daher für Bauherrinnen und Bauherren: Fenster und Türen von vornherein fachgerecht einbauen lassen. Schon die geringste Unachtsamkeit kann die Wirkung beim Schallschutz verringern. Denn die Schallwellen finden ihren Weg selbst durch kleinste Löcher und Ritzen. Außerdem bieten Fenster und Türen nur dann guten Schallschutz, wenn sie geschlossen sind.„Bei viel Lärm von draußen sollte man deshalb besser auf schallgedämmte Fensterlüfter zurückgreifen und die Fenster geschlossen halten“, sagt Koos. Schall kann auch über Nebenwege eindringen - etwa durch schlecht gedämmte Rollladenkästen oder Gurtdurchführungen.„Diese sollten abgedichtet werden.“ tmn


Liebe Leserinnen und Leser!

Wer eine Immobilie erbt, muss dafür sorgen, dass er auch als neuer Eigentümer im Grundbuch ausgewiesen wird. Dafür muss ein sogenannter Grundbuchberichtigungsantrag gestellt werden. Erben, die sich innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls darum kümmern, werden die anfallenden Kosten erlassen - so schreibt es das Gesetz vor. Verzögert sich die Antragstellung aus welchem Grund auch immer - wird's teuer. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 19 W 95/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist.

In dem konkreten Fall hatte ein Mann Grundbesitz geerbt. Weil es in der Folge zu juristischen Auseinandersetzungen kam, dauerte es mehr als zwei Jahre, ehe dem Mann ein Erbschein erteilt wurde. Erst damit konnte er beim Grundbuchamt die Änderung des Grundbucheintrags vornehmen lassen. Die Behörde stellte dem Mann für den Vorgang Gebühren von mehr als 1000 Euro in Rechnung - wogegen er sich erfolglos wehrte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Beschwerde des Mannes, die sich gegen die Gebührenerhebung richtete, zurück.

Man sieht: Den Weg zum eigenen Heim pflastert so mancher Stolperstein. In dieser Ausgabe von „Immobilien im Fokus“ finden Sie, liebe Leserinnen und Leser, noch viel Beachtenswertes rund um das Thema Immobilie von Fördermöglichkeiten für Sanierung und Renovierung Ihres Hauses bis zu der Frage, ob es sich lohnt, einen Altbau umzubauen - oder ob nicht doch ein Neubau die bessere Option ist.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre!

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