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WIRTSCHAFT Bergische IHK: Vom richtigen Umgang mit Abfällen

Lagerung, Transport und Entsorgung von Abfällen: Ein IHK-Webinar benennt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.

Dr. Patrik Berg FOTO: TÜV NORD

Der richtige Umgang mit Abfällen ist selbst für gutwillige Unternehmen, denen das Thema einer ordnungsgemäßen Entsorgung am Herzen liegt, nicht immer leicht, denn es fällt wahrlich schwer, bei all den Vorschriften noch den Überblick zu behalten und wirklich alles richtig zu machen. Abhilfe sollte dabei ein kostenloses Webinar zum Thema „Richtiger Umgang mit Abfällen“ bieten, das gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern Mittlerer Niederrhein der Bergischen IHK, die die Organisation gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsverein (AWRRW e.V.) übernahm, und der IHK Düsseldorf durchgeführt wurde. Referent war der Praxis erfahrene Dr. Patrik Berg, der Gefahrgut- und Abfallbeauftragter bei der TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG ist.

FOTO: PETER ENDIG
FOTO: PETER ENDIG

Dr. Berg brachte viel Licht ins Dunkel. Die Thematik ist ausgesprochen umfassend und reicht von der Lagerung über den Transport bis zur Entsorgung der Abfälle. Im Rahmen des Webinars wurden Fallbeispiele entwickelt und diskutiert, die Aufschluss über die rechtskonforme Entsorgung geben sollten. Auch Besonderheiten des Gefahrgutrechts sowie Ungenauigkeiten in den diversen gesetzlichen Regelungen kamen zur Sprache und der Referent ging auf die je nach Abfallart ganz unterschiedlichen Dokumentationspflichten ein.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen Zweck es ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Wer nicht vorschriftsmäßig entsorgt, muss mit drastischen Maßnahmen rechnen, denn nicht ordnungsgemäßes Entsorgen kann Gefahren für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, mit hohen Kosten wäre zu rechnen und der Entsorger kann sogar die Mitnahme des Abfalls verweigern, wenn die gebotenen Regeln nicht eingehalten werden. Und nicht zuletzt geht es dabei auch um fehlende Nachhaltigkeit, was einen Imageverlust für das Unternehmen bedeuten würde.

Dr. Patrik Berg ging auf die wichtigsten rechtlichen Grundlagen aus dem Abfall-, Immissionsschutz-, Gefahrstoff- und Wasserrecht ein. Er sprach auch Bestimmungen der Gewerbe Abfallverordnung an, bei der unter anderem getrennte Sammlung und Transport gefordert werden. Diese Pflicht, getrennt zu sammeln und zu transportieren, kann allerdings entfallen, wenn eine Trennung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zuzumuten wäre.

Der Referent dieses sehr informativen Webinars, das für die regionalen Unternehmen von wesentlicher Bedeutung war, ging unter anderem auch auf Rücknahmepflichten nach der Altölverordnung, nach dem Batteriegesetz und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ein - und er erinnerte daran, dass die Hersteller von Erzeugnissen bereits bei der Produktion darauf achten müssen, dass ihre Produkte in einer Art und Weise hergestellt werden, dass sie umweltverträglich verwertet und beseitigt werden können.

VON JÜRGEN KARSTEN

Wer das Webinar verpasst hat, kann die Veranstaltungspräsentation nachlesen auf den Internetseiten des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft in der Region Rhein-Ruhr-Wupper im Downloadbereich der Homepage www.awrrw.de .

INFO

Abfallwirtschaftsverein
Der Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V., kurz Abfallwirtschaftsverein oder AWRRW, ist die institutionelle Form der abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit fast aller Städte und Kreise sowie von drei Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Düsseldorf.

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